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LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22 |
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- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R
Wiederaufleben des Arbeitslosengeldanspruchs nach Unterbrechung - Fortwirkung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22
Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (BSG Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R).Hat der Arbeitslose den Anspruch jedoch rechtzeitig geltend gemacht, steht ihm dieser auch nach Fristablauf zu, solange keine Unterbrechung eintritt, die eine erneute Geltendmachung des Anspruchs erfordert (BSG Urteile vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R und vom 09.12.1982 - 7 RAr 116/81;… Reichel in: jurisPK-SGB III § 161, Rn. 44).
Bei einer kurzfristigen Unterbrechung von höchstens sechs Wochen ist eine erneute Geltendmachung des Arbeitslosengeldes nicht erforderlich (BSG Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R; LSG Hessen Urteil vom 23.04.2010 - L 7 AL 103/09).
- BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22
Darüber hinaus können durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auch keine anspruchsbegründenden Tatsachen wie die Arbeitslosmeldung, Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit fingiert werden (BSG Beschluss vom 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B; BSG Urteil vom 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R;… Reichel in: jurisPK-SGB III, § 161 Rn. 49). - BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22
Darüber hinaus können durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auch keine anspruchsbegründenden Tatsachen wie die Arbeitslosmeldung, Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit fingiert werden (BSG Beschluss vom 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B; BSG Urteil vom 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R;… Reichel in: jurisPK-SGB III, § 161 Rn. 49).
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22
Dies bedeutet, dass mit dem Ablauf der Frist die gesamte Anspruchsberechtigung untergeht (BSG Urteil vom 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R mwN). - BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86
Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22
Zwar kann der Arbeitslose bei Vorliegen von dessen Voraussetzungen so gestellt werden, als habe er die Ausschlussfrist des § 161 Abs. 2 SGB III nicht versäumt (BSG Urteil vom 29.09.1987 - 7 RAr 23/86;… Reichel in: jurisPK-SGB III, § 161 Rn. 47). - LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
Arbeitslosengeldanspruch - Geltendmachung innerhalb der 4-Jahres-Frist des § 147 …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22
Bei einer kurzfristigen Unterbrechung von höchstens sechs Wochen ist eine erneute Geltendmachung des Arbeitslosengeldes nicht erforderlich (BSG Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R; LSG Hessen Urteil vom 23.04.2010 - L 7 AL 103/09). - BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84
Erstattung von Krankengeld unter den Leistungsträgern von Sozialleistungen - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22
Diese Vorschrift fingiert nicht die Verfügbarkeit, sondern erhält lediglich einen Zahlungsanspruch auf Arbeitslosengeld für einen begrenzten Zeitraum während einer Erkrankung des Arbeitslosen aufrecht (BSG Urteil vom 25.07.1985 - 7 RAr 74/84;… Aubel in: jurisPK-SGB III, § 146 Rn. 9). - BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22
Hat der Arbeitslose den Anspruch jedoch rechtzeitig geltend gemacht, steht ihm dieser auch nach Fristablauf zu, solange keine Unterbrechung eintritt, die eine erneute Geltendmachung des Anspruchs erfordert (BSG Urteile vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R und vom 09.12.1982 - 7 RAr 116/81;… Reichel in: jurisPK-SGB III § 161, Rn. 44). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2008 - L 16 AL 1076/05
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22
Demgegenüber erlischt bei einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von mehr als sechs Wochen gemäß § 141 Abs. 2 Nr. 1 SGB III in der bis zum 31.12.2021 gF (jetzt § 141 Abs. 3 Nr. 1 SGB III) die Wirkung der Arbeitslosmeldung mit der Folge, dass danach ein Restanspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn zu diesem Zeitpunkt die Vierjahresfrist abgelaufen ist (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 22.04.2008 - L 16 AL 1076/05;… Valgolio in: Hauck/Noftz SGB III, § 161, Rn. 46a).